General Business terms

Photography

Please read carefully our business terms.

GENERAL

The services and products provided are property of SVDW productions s.r.o. These terms & conditions shall apply to all sales through SVDW productions s.r.o and its authorized commercial representative and artist Sascha van der Werf (in the following jointly referred as "we or us”).

No waiver or modification of these Conditions of Sale shall be binding upon SVDW productions and its authorized representative, unless approved in writing by an authorized representative of SVDW productions. This conditions of sale are applicable for any products and services directly ordered via the webshop or per email on this site.

Any of our products and services purchased trough a third party vendor - please read the conditions of sale provided by the service operator you ordered the product.

These terms and conditions apply to all products provided by SVDW productions, Sascha van der Werf is an independent trading intermediary for SVDW productions.

It applies to any cinematographic or motion images, and services offered by SVDW productions and crated its authorized artist, regardless of the method and technique used.

SVDW productions and its authorized representative provide the services solely on the basis of the following terms and conditions. Unless otherwise notified by SVDW productions, these shall also apply to all future business relationships, even if not expressly referred to.

Should individual provisions of these General Terms and Conditions be ineffective, this shall not affect the liability of the remaining provisions of the contracts concluded on their basis. An ineffective provision shall be replaced by an effective one which comes closest to its purpose.

Offers by SVDW productions and its authorized representative are open offers and are non-binding.

copyright determinations

All copyrights and ancillary copyrights of the photofinisher are the responsibility of SVDW productions and its authorized representative.

Permits of use (rights of publication, etc.) are only granted if expressly agreed. In this case, the contracting party acquires a simple (non-exclusive and non-exclusive), non-transferrable (assignable) license for the expressly agreed purpose and within the agreed limits (number of copies, temporal and local restrictions, etc.); in case of doubt, the scope of use stated in the invoice or in the delivery note is decisive. All printed products, images and services provided are jointly referred as “art products”. In any case, the contractual partner only acquires as many rights as it fulfills the stated purpose of the contract (granted order). Unless otherwise agreed, the license to use any kind of the products is only valid for a single publication (in one edition), only for the expressly designated medium of the client and not for advertising purposes as granted.

The contracting party is obligated with each use (duplication, spreading, transmission etc.), the manufacturer name (attribution) or the copyright remark clearly and well visibly readable, directly at the products and this clearly attributable to attach as follows: Image: Sascha van der Werf; Place and if published, date of first publication. If the product is signed on the front (in the art image), the publication of this signature does not replace the manufacturer's note described above.

Any change of the art products requires the written consent of SVDW productions or its authorized representative. This does not apply if the change is required by the purpose of the contract known to SVDW productions or its authorized representative.

The license to use is only valid in the case of complete payment of the agreed admission and usage fee and only as granted if a proper manufacturer name / attribution is made.

In case of publication, two free voucher copies are to be sent. With expensive products (limited prints, art books etc.) the number of voucher copies is reduced to one piece. When publishing on the Internet, SVDW productions or its authorized representative must be informed of the web address, and the terms of referencing have to be considered.

OWNERSHIP

The ownership of the image remain with us. A right to transfer digital image files exists only after expressly written agreement and concerns - if there is no different agreement - only a selection and not all, made by the photographer image files. Under no circumstances is there any right to transfer the raw data to the consumer. These are only available to the photographer.

In any case, the license to use is only valid if clearly written given by us.

Duplication or distribution of photographs in online databases, in electronic archives, on the Internet or in intranets, which are not intended solely for the internal use of the client, on data storage mediums is only under a special agreement allowed. The right to a backup remains unaffected.

The contracting party is obligated to store digital art products in such a way that the manufacturer's name remains electronically linked with the image, so that it is retained for every type of data transmission and the artist as the author of the image is clearly and unequivocally identifiable.

Permits

The contracting party must ensure that any necessary third-party permits and the consent to the representation of persons are obtained. The contracting party indemnifies SVDW productions and its authorized representative in this respect, in particular with regard to claims arising from the right to his own image and with regard to claims for use.

Should SVDW productions and its authorized representative be commissioned by the contracting party to process third-party art products and art products electronically, the client shall ensure that he is entitled to do so and release the artis from all claims of third parties based on a breach of this obligation.

Execution

We will execute the order given carefully. SVDW productions can also have the order carried out - in whole or in part - by another named third party. If the contractual partner does not make any written orders, the artist is free with regard to the manner in which the order is carried out. This applies in particular to the composition of the picture, the choice of photo models, the location of the photograph and the means of photography used. Deviations from earlier deliveries do not constitute a defect as such.

For defects that are due to incorrect or inaccurate instructions of the contractor, no liability is taken SVDW productions or its authorized representative.

The contractor bears the risk for all circumstances that are not in the force of SVDW productions or its authorized representative, such as outdoor weather conditions, timely provision of products and props, loss of models, travel impediments, etc ..

Shipments and any travel arrangements at the expense and risk of the contracting party.

For insignificant defects SVDW productions or its authorized representative are not liable. Color differences when reordering are not considered a significant defect.

Any use by the artist does not include the public performance of any piece of music in any media.

FEES/PAYMENTS

Unless expressly agreed in writing, SVDW productions and its authorized representative shall be entitled to a fee according to its respectively valid price lists, otherwise a reasonable fee.

The fee is also for layout or presentation admissions and then, if a recovery is omitted or depends on the decision of third parties. The admission fee will not be reduced in this case.

All material and other costs (props, products, models, travel expenses, resident expenses, make-up artists etc.), even if they are procured by the artist, must be paid separately. In the course of carrying out the work desired by the contractor changes are at his expense.

Conceptual services (advice, layout, other graphic services, etc.) are not included in the admission fee. The same applies to an above-average organizational effort or such a meeting effort. If the contractual partner refrains from carrying out the order given in its sphere, SVDW productions and its authorized representative shall be entitled to the agreed fee in the absence of any other agreement. In the case of absolutely necessary date changes (eg, for reasons of the weather situation), a fee paid in vain or reserved time and any additional costs must be paid.

License fees:

Unless expressly agreed otherwise in writing, SVDW productions or its authorized art representative shall be entitled to a separately agreed or reasonable amount of the use fee in the event of the granting of a license for use.

TERMS of payment

When placing the order, an advance payment in the amount of 50% of the expected invoice amount must be paid (separate provisions for wedding orders according to the annex in the respective offer). Unless expressly agreed otherwise in writing, the residual fee - if it can be determined for the contracting party - is due for payment in cash immediately after the work has been completed, otherwise after invoicing.

The invoices are payable without deduction and free of charge. In the transfer case, the payment is only valid upon notification of SVDW productions or its authorized representative from receipt of payment as effected.

For orders involving several units, SVDW productions or its authorized representative is entitled to charge for each individual service after delivery.

In the event of default of payment by the contracting party, SVDW productions or its authorized representative - without prejudice to exceeding claims for damages - is entitled to charge default interest in the amount of 5 percent above the base lending rate annually.

As far as delivered products and services pass into the property of the contracting party, this happens only with complete payment of the admission fee including ancillary costs. The assertion of the retention of title does not constitute a withdrawal from the contract unless expressly stated.

Should the contractor withdraw from the contract prematurely, the following cancellation conditions apply:

Up to 181 days before 0%

From 180 days ago 20%

From 90 days before 30%

From 30 days before 50%

From 10 days before 100%

For workshops, the conditions listed here.

Loss or damage of data (Art Images)

In the event of loss or damage of recordings made by order SVDW productions or its authorized representative are liable - regardless of title - only for intent and gross negligence.

The liability is limited to own negligence and that of its employees; for third parties (laboratories, etc.), the photographer is not liable. All liability is limited to the material costs and the free repetition of the recordings (if and as far as possible). Further claims are not entitled to the client; In particular, the photographer is not liable for any travel and subsistence expenses as well as for third-party costs (models, assistants, make-up artists and other recording personnel) or for lost profit, consequential and non-material damages. Claims for damages in cases of slight negligence are excluded.

SVDW productions or its authorized representative will archive the recordings without legal obligation for a period of 6 months. In the case of loss or damage the contracting party has no claims.

Performance and warranty

SVDW productions or its authorized representative are entitled to terminate the contract with immediate effect for good cause. An important reason can be assumed in particular if bankruptcy or equalization proceedings are initiated over the assets of the contracting party or if an application for the opening of such proceedings is rejected for lack of cost-covering assets or if the customer discontinues his payments or legitimate concerns regarding the creditworthiness of the contracting party exist and this at the request of the photographer neither advance payments nor a suitable security, or if the execution of the performance for reasons that are the responsibility of the contractor, impossible or despite setting a 14-day grace period further delayed, or the contractor despite written notice continued with a grace period of 14 days against material obligations under the contract, such as the payment of a partial amount or obligation to cooperate, violates.

use of images for promotional purposes

Unless otherwise agreed in writing, SVDW productions and its authorized representative are entitled to use art photographs produced by the artist Sascha van der Werf to promote their activities. The artist produces all his work for and in the name of SVDW productions. The contracting party grants its explicit and irrevocable consent to the publication for advertising purposes of the the named artist and waives the assertion of any claims, in particular from the right to the own art and image.

The contracting party also gives his consent under consideration of the valid data protection regulations that his personal data and in particular the produced art and photographs are processed in the sense of a publication for advertising purposes of the artist, in particular on the own webpage, social media profiles and other possibilities of self-promotion of SVDW productions or its authorized representative.

TERM AND TERMINATION

SVDW productions or its authorized representative may, at any time and for any reason, amend these conditions of sale by publishing the amended conditions of sale on the website. The amended conditions of sale shall automatically be effective when published.

GOVERNING LAW AND DISPUTES

These conditions of sale shall be governed and construed in accordance with the laws of the European Union & Austria, without giving regard to its principles of conflicts of laws.

Any dispute, controversy or claim arising out of, or in connection with, these conditions of sale, or the breach, termination or invalidity thereof, shall be finally settled by the district court of Vienna. You, SVDW productions and Sascha van der Werf undertake to not appeal the district court´s judgment or decision. The legal proceeding will be conducted in the German language.

AGB Foto Dokumentationen

und für JEDMÖGLICHE Dokumentar Dienstleistungen

Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

ALLGEMEINES

Die angebotenen Dienstleistungen und Produkte sind Eigentum der SVDW productions s.r.o. und Sascha van der Werf. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe durch SVDW productions s.r.o und deren autorisierten Handelsvertreter und Künstler Sascha van der Werf (nachfolgend gemeinsam "wir oder uns" genannt).

Eine Verzichtserklärung oder Änderung dieser Verkaufsbedingungen ist für SVDW productions und ihre Bevollmächtigten nur dann bindend, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter von SVDW productions schriftlich genehmigt wurden. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, die direkt über den Webshop oder per E-Mail auf dieser Website bestellt werden.

Alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die über einen Drittanbieter erworben wurden – lesen Sie bitte die Verkaufsbedingungen des Serviceanbieters, bei dem Sie das Produkt bestellt haben.

Diese AGB gelten für alle von SVDW productions und Sascha van der Werf angebotenen Fotografie-Dienstleistungen.

Sie gilt für alle kinematografischen oder bewegten Bilder und Dienstleistungen, die von uns angeboten und erstellt wurden, unabhängig von der verwendeten Methode und Technik.

Wir erbringen die Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern von uns nicht anders mitgeteilt, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Haftung der übrigen Bestimmungen der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

Angebote von SVDW productions und deren Beauftragten sind offene Angebote und unverbindlich.

Urheberrechtsbestimmungen

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Medien (egal film oder digital) liegen bei SVDW productions und Sascha van der Werf.

Nutzungserlaubnisse (Veröffentlichungsrechte etc.) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erteilt. In diesem Fall erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht ausschließliche ) nicht übertragbare Lizenz für den ausdrücklich vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Anzahl der Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.) ; im Zweifel ist der in der Rechnung oder im Lieferschein angegebene Nutzungsumfang maßgebend. Alle angebotenen Druckerzeugnisse, Bilder und Dienstleistungen werden gemeinsam als „Kunstprodukte“ bezeichnet. In jedem Fall erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie er den angegebenen Vertragszweck (Bestellung) erfüllt. Soweit nicht anders vereinbart, gilt die Lizenz zur Nutzung jeglicher Art der Produkte nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht wie eingeräumt für Werbezwecke.

Der Vertragspartner ist verpflichtet bei jeder Verwendung (Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe etc.), den Herstellernamen (Namensnennung) oder den Copyrightvermerk deutlich und gut sichtbar direkt an den Produkten anzubringen und diese eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Bild: Sascha van der Werf; Ort und falls veröffentlicht, Datum der Erstveröffentlichung. Ist das Produkt auf der Vorderseite (im Kunstbild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den oben beschriebenen Herstellerhinweis.

Jede Änderung der Kunstprodukte bedarf der schriftlichen Zustimmung von uns. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nach dem Vertragszweck erforderlich ist, der SVDW productions oder deren Beauftragten bekannt ist.

Die Nutzungslizenz gilt nur bei vollständiger Zahlung des vereinbarten Aufnahme- und Nutzungsentgelts und nur als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung erfolgt.

Bei Veröffentlichung sind zwei Belegexemplare kostenlos zu übersenden. Bei teuren Produkten (limitierte Drucke, Kunstbücher etc.) reduziert sich die Anzahl der Gutscheinexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist unsere Webadresse bekannt zu geben und die Verweisbedingungen zu beachten.

EIGENTUM

Das Eigentum am Bild verbleibt bei uns. Ein Recht zur Übertragung digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sofern keine abweichende Vereinbarung besteht – nur eine Auswahl und nicht alle, vom Fotografen vorgenommenen Bilddateien. Es besteht in keinem Fall ein Recht auf Weitergabe der Rohdaten an den Verbraucher oder kommerziellen Auftraggeber.. Diese stehen nur dem Fotografen Sascha van der Werf zur Verfügung.

In jedem Fall ist die Nutzungslizenz nur gültig, wenn sie von uns eindeutig schriftlich erteilt wird.

Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Fotografien in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, die nicht ausschließlich für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Datenträger ist nur nach besonderer Vereinbarung gestattet. Das Recht auf Datensicherung bleibt unberührt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Kunstprodukte so aufzubewahren, dass der Name des Herstellers mit dem Bild elektronisch verbunden bleibt, so dass dieser bei jeder Art der Datenübertragung erhalten bleibt und der Künstler als Urheber des Bildes eindeutig und eindeutig identifizierbar ist.

Ausführung

Wir werden den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Wir können den Auftrag auch - ganz oder teilweise - durch einen anderen benannten Dritten ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Aufträge erteilt, ist der Künstler in der Ausführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildkomposition, die Wahl der Fotomodelle, den Ort der Aufnahme und die verwendeten Aufnahmemittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen keinen Mangel als solchen dar.

Für Mängel, die auf fehlerhafte oder ungenaue Anweisungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, übernehmen wir oder unsere Bevollmächtigte keine Haftung.

Der Auftragnehmer trägt das Risiko für alle Umstände. Versand und allfällige Reisearrangements erfolgen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

Für unerhebliche Mängel haften wir oder unsere Bevollmächtigten nicht. Farbunterschiede bei Nachbestellungen gelten nicht als wesentlicher Mangel.

Jegliche Nutzung durch den Künstler beinhaltet nicht die öffentliche Aufführung eines Musikstücks in irgendwelchen Medien.

Genehmigungen

Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass etwa erforderliche Genehmigungen Dritter und die Zustimmung zur Vertretung von Personen eingeholt werden. Der Vertragspartner stellt SVDW productions und deren Bevollmächtigte insoweit frei, insbesondere von Ansprüchen aus dem Recht am eigenen Bild und von Nutzungsansprüchen.

Sollten SVDW productions und deren Bevollmächtigte vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Kunstprodukte und Kunstprodukte beauftragt werden, stellt der Auftraggeber sicher, dass er dazu berechtigt ist und stellt die Künstler von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung frei dieser Verpflichtung.

Zahlung/Stornierung

Bei Auftragserteilung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu leisten (gesonderte Regelungen für Hochzeitsaufträge gemäß Anlage im jeweiligen Angebot). Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das Resthonorar – soweit für den Vertragspartner bestimmbar – sofort nach Fertigstellung der Arbeiten in bar, ansonsten nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Die Rechnungen sind ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Benachrichtigung von SVDW productions oder deren Beauftragten ab Zahlungseingang als erfolgt.

Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten sind wir berechtigt, jede einzelne Leistung nach Lieferung in Rechnung zu stellen.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir- unbeschadet darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich zu berechnen.

Soweit gelieferte Produkte und Leistungen in das Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmepreises einschließlich Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

Tritt der Auftragnehmer vorzeitig vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornobedingungen:

Bis zu 181 Tage vor 0%

Vor 180 Tagen 20%

Ab 90 Tage vor 30%

Ab 30 Tage vorher 50%

Ab 10 Tage vor 100%

Für Workshops gelten die hier aufgeführten Bedingungen.

Verwendung von Bildern zu Werbezwecken

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind SVDW productions, Sascha van der Werf und deren Bevollmächtigte berechtigt, vom Künstler Sascha van der Werf angefertigte Kunstfotografien zur Förderung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Künstler produziert alle seine Arbeiten für und im Namen von SVDW productions. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des genannten Künstlers und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere aus dem Recht am eigenen Kunst- und Bildmaterial.

Der Vertragspartner erklärt sich auch unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die erstellten Kunstwerke und Fotografien im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Künstlers, insbesondere auf der eigenen Webseite, sozialen Medien verarbeitet werden Medienprofile und sonstige Möglichkeiten der Eigenwerbung der SVDW-Produktionen oder ihrer Bevollmächtigten.

Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass  die Auftragsnehmer  die angefertigten Lichtbilder & Videos insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

Der Auftragnehmer und alle Personen und Unternehmen, die unter seiner Erlaubnis oder Autorität handeln, werden von jeglichen Ansprüchen oder Haftungen ausgeschlossen, die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben. Diese Freigabe bindet auch die Erben, Erziehungsberechtigten, Beauftragten und gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers.

DATEIEN UND FORMATE 

Der Veranstalter wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. 

Der Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber ist darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragsnehmer unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der Auftragnehmer bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von den Auftragsnehmern ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Fotodateien: Übergabe der selektierten Bilder erfolgt via Dropbox Link zum Download. Die Fotos werden im JPEG Format und in hoher Auflösung innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting bereitgestellt.

Videodatei: Übergabe des editierten Videos erfolgt via Dropbox Link zum Download. Das Video wird in HD Format und hoher Auflösung innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting bereitgestellt.

NUTZUNGSRECHT

Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht der privaten Nutzungsrechte an den Auftraggeber  über. Das Urheberrecht verbleibt beim Sascha van der Werf.

Der/die Auftragnehmer räumt dem Aufgtraggeber eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nichtkommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und von einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers  abhängig. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Bei allfälliger Veröf fentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch die Auftraggeber haben diese den Copyright-Vermerk der Auftragnehmer und seiner Auftragsverarbeiter in ausreichender Verbindung zum veröffentlichten Lichtbild / zu den veröffentlichten Lichtbildern anzubringen. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B. Werbung etc. ) wird das schriftliche Einverständnis von Sascha van der Werf benötigt, und gegebenenfalls gesondert zusätzlich verrechnet.

Verlust oder Beschädigung von Daten (Art Images)

Bei Verlust oder Beschädigung von im Auftrag angefertigten Aufnahmen haften SVDW productions, Sascha van der Werf oder deren Beauftragte – gleich aus welchem ​​Rechtstitel – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und das seiner Mitarbeiter beschränkt; für Dritte (Labore etc.) haften wir nicht. Jegliche Haftung beschränkt sich auf den Materialaufwand und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit möglich). Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Insbesondere haften wir nicht für etwaige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Fremdkosten (Models, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

SVDW productions, Sascha van der Werf oder ihr Bevollmächtigter archiviert die Aufnahmen ohne rechtliche Verpflichtung für die Dauer von 6 Monaten. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Vertragspartner keine Ansprüche.

HÖHERE GEWALT

Ist es den Auftragnehmern und seiner Auftragsausführer aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. das Abwälzen etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer und seine Auftragsausführer.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

SVDW productions, Sascha van der Werf oder ihr Bevollmächtigter können diese Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, indem sie die geänderten Verkaufsbedingungen auf der Website veröffentlichen. Die geänderten Verkaufsbedingungen treten automatisch mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht der Europäischen Union und Österreichs, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts.

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder deren Verletzung, Aufhebung oder Ungültigkeit ergeben, werden vom Bezirksgericht Wien endgültig entschieden. Sie, SVDW productions und Sascha van der Werf verpflichten sich, das Urteil oder die Entscheidung des Landgerichts nicht anzufechten. Das Gerichtsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

AGB’s Fotoshooting

Im Studio oder on Location

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen regeln die Pflichten und Rechte des Kunden und Sascha van der Werf (in weiterer Folge Veranstalter genannt) im Rahmen der zur Verfügung gestellten Leistungen für Fotoshootings.  Sofern sich der Kunde oder Veranstalter kommerzieller Leistungen Dritter bedient (bsp. Zahlungsverkehr), gelten deren Geschäftsbedingungen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, tritt an ihre Stelle die gültige oder durchführbare Bestimmung, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Veranstalter gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Durch die Buchung einer Leistung des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Angebot

Das Angebot des Veranstalters bietet dem Kunden unterschiedlich buchbare Leistungen, deren jeweils aktueller Umfang im entsprechenden Bereich auf der Homepage www.van-der-werf.com ersichtlich ist. Durch das Anmelden des Kunden zu einer Leistung des Veranstalters, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an.

Zustandekommen des Vertrags

Durch die Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder per Internet – über die Homepage oder per Email) zu einer Leistung des Veranstalters erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen des Veranstalters als alleinverbindlich an. Erst durch eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters an die vom Kunden angegebene Email-Adresse kommt der Vertrag zu Stande. Diese Bestätigung ist vom Kunden zu überprüfen ob seine Angaben, die er im Zuge der Anmeldung gemacht hat, korrekt erfasst wurden. Sollten sich Abweichungen zu seiner Anmeldung ergeben haben, sind diese dem Veranstalter umgehend per Email bekanntzugeben. Der Abschluss des Vertrages für eine Leistung des Veranstalters ist für Personen unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Bei einem Fotoshooting mit Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Leistungsumfang, Änderung der Geschäftsbedingungen & Preise

Der Veranstalter ist verpflichtet die vom Kunden beauftragte Leistung lt. Leistungsbeschreibung, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung gültig war, zu erbringen. Die genaue Leistungsbeschreibung erhält der Kunde in seinem Bestätigungsmail. Nebenabreden, insbesondere solche, die die zu erbringende Leistung des Veranstalters erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, den Umfang des kostenpflichtigen Angebots zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar und nicht nachteilig ist. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für den Kunden gelten jedenfalls die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Geschäftsbedingungen.

Die Zahlung der Leistung hat innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt des Bestätigungsmails zu erfolgen. Wird die Zahlung trotz per Email gesetzter Nachfrist nicht geleistet, ist der Veranstalter berechtig vom Vertrag zurückzutreten und eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 50,- zu verrechnen. Nach Eingang des Betrages auf unser Konto erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung sowie Terminvorschläge zur Abwicklung seiner gebuchten Leistung. Sobald der Kunde sich für einen Termin entschieden hat, erhält er eine Bestätigung des Termins per Email.

Alle Preise verstehen sich inkl. 20% Ust.

Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss (Zustellung des Bestätigungsmails) ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Email) vom Vertrag zurückzutreten. Sobald der Kunde einen Termin vereinbart und das Bestätigungsmail für seinen Termin erhalten hat, gelten folgende Stornokosten:

Absage bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei

Absage bis 14 Tage vor dem Termin: 100 EUR + eventuelle Stornokosten MakeupArtist

Absage bis 72 Stunden vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars + eventuelle Stornokosten MakeupArtist und anderer gebuchter Leistungen

Absage innerhalb 72 Stunden vor dem Termin: 100% vereinbartes Honorar (gilt auch für Gutscheine) + Stornokosten MakeupArtist und anderer gebuchter Leistungen

Die gebuchte Leistung ist NICHT übertragbar – d.h. der Kunde ist nicht berechtigt eine Ersatzperson zu nennen, die die gebuchte Leistung in Anspruch nimmt. Gutscheine sind nicht in bar ablösbar.

Der Veranstalter ist berechtigt bis 7 Tage vor der Buchung den Termin aus organisatorischen Gründen unter Nennung zweier Ersatztermine zu verschieben. Innerhalb von 7 Tagen ist ein Verschieben des Termins grundsätzlich unzulässig es sei denn ungewöhnlich Umstände sind eingetreten oder werden eintreten. Dies kann sein: Wasserrohrbruch, kurzfristig angekündigte Stromabschaltungen, Wartungsarbeiten, die keinen Aufschub dulden – insbesondere solche Ereignisse, die nicht in die Zuständigkeit des Veranstalters fallen. Auch in diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet mind. 2 Ersatztermine zu nennen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Recht auf Barablöse der Leistung zu. Der Veranstalter ist am Tage der Inanspruchnahme der Leistung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt (bsp. nicht volljährig, keine Begleitperson bei Minderjährigen) oder aber wenn der Kunde trotz Abmahnung den Betrieb oder andere Kunden durch sein Verhalten weiterhin stört. In diesem Fall fallen 100% der Kosten als Stornokosten an.

Haftung

Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften bei vertraglichen und deliktischen Pflichtverletzungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit rechtlich zulässig, haftet der Veranstalter und deren Erfüllungsgehilfen nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Ausführung

Wir werden den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Wir können den Auftrag auch - ganz oder teilweise - durch einen anderen benannten Dritten ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Aufträge erteilt, ist der Künstler in der Ausführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildkomposition, die Wahl der Fotomodelle, den Ort der Aufnahme und die verwendeten Aufnahmemittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen keinen Mangel als solchen dar.

Für Mängel, die auf fehlerhafte oder ungenaue Anweisungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, übernehmen wir oder unsere Bevollmächtigte keine Haftung. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für alle Umstände. Versand und allfällige Reisearrangements erfolgen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Für unerhebliche Mängel haften wir oder unsere Bevollmächtigten nicht. Farbunterschiede bei Nachbestellungen gelten nicht als wesentlicher Mangel. Jegliche Nutzung durch den Künstler beinhaltet nicht die öffentliche Aufführung eines Musikstücks in irgendwelchen Medien.

Genehmigungen

Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass etwa erforderliche Genehmigungen Dritter und die Zustimmung zur Vertretung von Personen eingeholt werden. Der Vertragspartner stellt SVDW productions und deren Bevollmächtigte insoweit frei, insbesondere von Ansprüchen aus dem Recht am eigenen Bild und von Nutzungsansprüchen.

Sollten SVDW productions und deren Bevollmächtigte vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Kunstprodukte und Kunstprodukte beauftragt werden, stellt der Auftraggeber sicher, dass er dazu berechtigt ist und stellt die Künstler von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung frei dieser Verpflichtung.

Verwendung von Bildern zu Werbezwecken

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind SVDW productions, Sascha van der Werf und deren Bevollmächtigte berechtigt, vom Künstler Sascha van der Werf angefertigte Kunstfotografien zur Förderung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Künstler produziert alle seine Arbeiten für und im Namen von SVDW productions. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des genannten Künstlers und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere aus dem Recht am eigenen Kunst- und Bildmaterial.

Der Vertragspartner erklärt sich auch unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die erstellten Kunstwerke und Fotografien im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Künstlers, insbesondere auf der eigenen Webseite, sozialen Medien verarbeitet werden Medienprofile und sonstige Möglichkeiten der Eigenwerbung der SVDW-Produktionen oder ihrer Bevollmächtigten.

Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass  die Auftragsnehmer  die angefertigten Lichtbilder & Videos insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

Der Auftragnehmer und alle Personen und Unternehmen, die unter seiner Erlaubnis oder Autorität handeln, werden von jeglichen Ansprüchen oder Haftungen ausgeschlossen, die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben. Diese Freigabe bindet auch die Erben, Erziehungsberechtigten, Beauftragten und gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers.

DATEIEN UND FORMATE 

Der Veranstalter wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. 

Der Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber ist darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragsnehmer unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der Auftragnehmer bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von den Auftragsnehmern ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Fotodateien: Übergabe der selektierten Bilder erfolgt via Dropbox Link zum Download. Die Fotos werden im JPEG Format und in hoher Auflösung innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting bereitgestellt.

Videodatei: Übergabe des editierten Videos erfolgt via Dropbox Link zum Download. Das Video wird in HD Format und hoher Auflösung innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting bereitgestellt.

NUTZUNGSRECHT

Mit Bezahlung des im Angebot aufgeführten Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht der privaten Nutzungsrechte an den Auftraggeber  über. Das Urheberrecht verbleibt beim Sascha van der Werf.

Der/die Auftragnehmer räumt dem Aufgtraggeber eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nichtkommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und von einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers  abhängig. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Bei allfälliger Veröf fentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch die Auftraggeber haben diese den Copyright-Vermerk der Auftragnehmer und seiner Auftragsverarbeiter in ausreichender Verbindung zum veröffentlichten Lichtbild / zu den veröffentlichten Lichtbildern anzubringen. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B. Werbung etc. ) wird das schriftliche Einverständnis von Sascha van der Werf benötigt, und gegebenenfalls gesondert zusätzlich verrechnet.

Verlust oder Beschädigung von Daten (Art Images)

Bei Verlust oder Beschädigung von im Auftrag angefertigten Aufnahmen haften SVDW productions, Sascha van der Werf oder deren Beauftragte – gleich aus welchem ​​Rechtstitel – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und das seiner Mitarbeiter beschränkt; für Dritte (Labore etc.) haften wir nicht. Jegliche Haftung beschränkt sich auf den Materialaufwand und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit möglich). Weitergehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; Insbesondere haften wir nicht für etwaige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Fremdkosten (Models, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

SVDW productions, Sascha van der Werf oder ihr Bevollmächtigter archiviert die Aufnahmen ohne rechtliche Verpflichtung für die Dauer von 6 Monaten. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Vertragspartner keine Ansprüche.

HÖHERE GEWALT

Ist es den Auftragnehmern und seiner Auftragsausführer aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. das Abwälzen etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer und seine Auftragsausführer.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

SVDW productions, Sascha van der Werf oder ihr Bevollmächtigter können diese Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, indem sie die geänderten Verkaufsbedingungen auf der Website veröffentlichen. Die geänderten Verkaufsbedingungen treten automatisch mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht der Europäischen Union und Österreichs, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts.

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder deren Verletzung, Aufhebung oder Ungültigkeit ergeben, werden vom Bezirksgericht Wien endgültig entschieden. Sie, SVDW productions und Sascha van der Werf verpflichten sich, das Urteil oder die Entscheidung des Landgerichts nicht anzufechten. Das Gerichtsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

AGB’s Fotoshooting

für Unternehmergeschäfte (B2B)

I  Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht. 

1.2.   Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

1.3.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un- wirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4.  Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

2 Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1  Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungs- rechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertrags- partner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (er- teilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright- vermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Licht- bild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) ... Na- me/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vor- stehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3  Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen be- kannten Vertragszweck erforderlich ist. 

2.4  Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbar- ten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

2.5  Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.

Eigentum am Filmmaterial – Archivierung

3.1.1  Analoge Fotografie

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertrags- partner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.1.2  Digitale Fotografie

Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien.

Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2  Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den inter- nen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3  Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4 Kennzeichnung

4.1  Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

4.2  Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bil- der klar und eindeutig identifizierbar ist.

5 Nebenpflichten

5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

5.2    Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf ei- ner Verletzung dieser Pflicht beruhen. 

5.3   Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte nach der Auf- nahme unverzüglich wieder abzuholen. Werden diese Objekte nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Trans- port- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

 

6 Verlust und Beschädigung

6.1  Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Auf- nahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfälli- ge Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 10 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

6.2  Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertrags- partner zu versichern.

7 Vorzeitige Auflösung

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Grün- den aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig ge- stellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

8 Leistung und Gewährleistung

8.1  Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

8.2   Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3  Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

8.5  Der Fotograf behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertrags- partner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, dem Foto- grafen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

8.6  Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend 

8.7  Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend 

8.8    Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zu- steht.

8.9   Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.

9 Werklohn / Honorar

9.1    Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu. 

9.2  Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

9.3  Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

9.4  Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.

9.5  Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

9.6  Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

9.7  Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

9.8  Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

10 Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.

11 Zahlung

11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungs- summe zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungs- fall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.

11.2   Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

11.3  Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet über- steigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

11.4    Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

12 Datenschutz

Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat: 

Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt 

1.    Zweck der Datenverarbeitung

Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personen- bezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.

2.    Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitun

Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3.    Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners 

4.    Speicherdauer:

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen, und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wer- den so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

5.    Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt

•      zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat, um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten;

•      die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;

•      vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Da- ten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken;

•      unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;

•      Datenübertragbarkeit zu verlangen;

•      die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und

•      bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

6.    Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und an- schriftlich bekannten Fotografen wenden.

13 Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:

Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden. 

14 Schlussbestimmungen

14.1   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.

14.2  Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.3   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftrags- gemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).