Vertragsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geltungsbereich

Diese Sammlung enthält die Bedingungen von Mag.(FH) Sascha van der Werf für individuell angebotene Fotoaufträge, selbst veranstaltete Workshops und den Verkauf körperlicher Kunstwerke, Prints sowie Limited und Open Editions. Für den konkreten Vertrag gilt nur das vor Ihrer bindenden Erklärung bereitgestellte und vereinbarte passende Modul. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Die Website dient der Präsentation und unverbindlichen Anfrage. Es gibt derzeit keinen Shop oder Checkout, keine Member Area und keine Academy-Vertragsfunktion. Die bloße Nutzung der Website oder eine Newsletteranmeldung schließt keinen entgeltlichen Vertrag ab. Bei extern veranstalteten Angeboten ist der im konkreten Angebot bezeichnete Veranstalter maßgeblich; diese Bedingungen werden nicht pauschal auf fremde Verträge erstreckt.

Leistung, Preis einschließlich anwendbarer Steuern, zusätzliche Kosten, Termine, Zahlungsplan, Nutzungsrechte und weitere erforderliche Angaben werden im individuellen Angebot festgelegt. Die geschäftliche Telefonnummer wird privat vor Ihrer bindenden Erklärung mitgeteilt. Eine erst danach versandte Buchungsbestätigung ersetzt diese Vorabinformation nicht.

Gesetzlicher Rücktritt und vertragliche Stornierung sind unterschiedliche Rechte. Die Stornoregeln gelten nicht anstelle eines bestehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts. Es gibt keine allgemeine Zustimmung zur Eigenwerbung, Bildveröffentlichung oder Newsletterwerbung durch Annahme dieser Bedingungen.

Deutsch und Englisch werden inhaltlich gleichwertig bereitgestellt. Die im Angebot vereinbarte Vertragssprache wird für Angebot, Bedingungen und Bestätigung verwendet. Keine Sprachfassung schränkt zwingende Verbraucherrechte ein.

B. Fotoaufträge und Shootings

1. Vertragspartner, Angebot und Umfang

Vertragspartner ist Mag.(FH) Sascha van der Werf, Wiedner Hauptstrasse 33, 1040 Wien, Österreich, contact@van-der-werf.com, UID ATU68836307, nachfolgend „Fotograf“. Die geschäftliche Telefonnummer wird im individuellen Angebot vor Ihrer bindenden Erklärung angegeben.

Diese Bedingungen gelten für den im schriftlichen Angebot bezeichneten Fotoauftrag, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart wurden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsfrist zustande. Website-Präsentationen und unverbindliche Anfragen sind noch keine Buchung. Individuell vereinbarte Regelungen gehen vor.

Das Angebot bestimmt insbesondere Motiv/Projekt, Leistungsumfang, Termine und Ort, Vorbereitung, Aufnahmezeit, Zahl und Bearbeitungsumfang der gelieferten Bilder, Lieferformat/-frist, Nutzungszweck, Preis und Zahlungsplan. RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, zusätzliche Retuschen und Leistungen außerhalb dieses Umfangs sind nur enthalten, wenn vereinbart. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer gesonderten Einigung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Bildnutzung wird nicht zugesagt.

2. Mitwirkung, Gestaltung und Änderungen

Der Kunde stellt vereinbarte Informationen, Zugänge und von ihm zu beschaffende Freigaben rechtzeitig bereit. Die Verantwortung für Rechte und Einwilligungen wird im Angebot nach den tatsächlichen Aufgaben verteilt; der Kunde haftet nicht pauschal für Rechte, die der Fotograf selbst beschaffen muss. Kostenfolgen einer Pflichtverletzung richten sich nach Gesetz und Vertrag.

Der vereinbarte Stil und das Briefing bestimmen die gestalterische Arbeit. Zwingende Gewährleistungsrechte bleiben bestehen. Änderungen von Umfang oder Termin werden einschließlich Preisfolgen vorab vereinbart. Bei witterungsabhängigen Aufträgen werden Ausweichplan, Entscheidungstermin und Kostenverteilung im Angebot festgehalten; Wetterrisiken werden nicht pauschal auf den Kunden übertragen.

3. Preise, Vorleistungen und Zahlung

Für Verbraucher werden Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern und zusätzlicher Kosten angegeben. Bei Unternehmerangeboten ist ausdrücklich auszuweisen, ob Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer gelten. Das Angebot benennt Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung, eigenständig bepreiste Projektphasen, genehmigte Fremdkosten und Restzahlung. Anzahlungen werden auf berechtigte Forderungen angerechnet und sind nicht allein wegen ihrer Bezeichnung nicht rückzahlbar.

Zahlung erfolgt nach der im Angebot vereinbarten Möglichkeit per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal. Barzahlung ist nicht vorgesehen. Es werden keine pauschalen Zahlungsinstrument- oder Erstattungsaufschläge aus diesen AGB erhoben. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Ansprüche. Ein Rücktritt wegen Nichtzahlung erfolgt nur unter den hierfür geltenden Voraussetzungen, insbesondere mit erforderlicher angemessener Nachfrist; der Vertrag wird nicht stillschweigend zu einer Strafzahlung umgewandelt.

4. Gesetzlicher Rücktritt

Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, gilt die gesondert übermittelte Verbraucherinformation. Seine Ausübung ist keine kostenpflichtige vertragliche Stornierung. Vorzeitige Leistungen während der Rücktrittsfrist und ein etwaiges anteiliges Entgelt richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wirksam abgegebenen Erklärungen. Weder „individuell“, „künstlerisch“ noch ein vereinbarter Fototermin beseitigen ein Rücktrittsrecht automatisch.

5. Vertragliche Stornierung: Berechnung

Der Kunde kann den Auftrag durch eindeutige Mitteilung an den Fotografen absagen. E-Mail genügt; ein besonderes Formular ist nicht vorgeschrieben. Für die zeitliche Einordnung ist der Zugang maßgeblich. Das folgende Modell gilt für Absagen aus dem Kundenbereich, für die dem Fotografen rechtlich ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch zusteht. Es begründet keine Gebühr bei berechtigter Vertragsauflösung wegen einer Pflichtverletzung des Fotografen.

Die Prozentsätze sind Höchstgrenzen, keine vom tatsächlichen Anspruch unabhängigen Mindestbeträge. Berechnungsgrundlage ist das im Angebot ausgewiesene eigene Honorar des abgesagten Leistungsteils. Gesondert bepreiste, bereits vertragsgemäß abgeschlossene Projektphasen werden eigenständig abgerechnet und nicht nochmals in diese Grundlage aufgenommen. Ungenutzte Lizenzanteile werden nicht automatisch als Kosten angesetzt.

Der Anspruch wird nach der anwendbaren Rechtsgrundlage berechnet. Soweit § 1168 ABGB gilt, sind insbesondere ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb infolge des Unterbleibens und absichtlich versäumter anderweitiger Erwerb anzurechnen. Ansonsten gelten die entsprechenden gesetzlichen Anrechnungs- und Schadenminderungsregeln. Auch rechtlich geschützter Entgeltausfall kann berücksichtigt werden. Verrechnet wird höchstens der niedrigere Betrag aus begründetem Anspruch und jeweiliger Prozentobergrenze. Der Fotograf legt die Berechnung nachvollziehbar dar; der Kunde kann das Nichtbestehen oder einen geringeren Umfang geltend machen.

Separate Fremdkosten können zusätzlich anfallen, auch bei einer 0-%-Honorarstufe, jedoch ausschließlich für im Angebot gesondert ausgewiesene und freigegebene Drittleistungen innerhalb des genehmigten Budgets, die für den Auftrag verbindlich beauftragt wurden und trotz zumutbarer Bemühungen nicht vermieden oder zurückerlangt werden können. Erstattungen und Gutschriften werden abgezogen. In der Honorarbasis enthaltene Kosten dürfen nicht nochmals verrechnet werden. Zusätzliche Budgets bedürfen vorheriger Zustimmung. Bereits erbrachte Phasen, Stornobetrag und Fremdkosten dürfen zusammen ohne gesondert vereinbarte Zusatzleistung den vereinbarten Gesamtpreis nicht überschreiten.

Anzahlungen werden angerechnet. Nachvollziehbar feststehende Überzahlungen werden unverzüglich zurückgezahlt; ein Streit über einen Teilbetrag berechtigt nicht zum Einbehalt unstreitiger Überzahlungen.

6. Allgemeines Stornomodell

Dieses allgemeine Stornomodell gilt gleichermaßen für Privat- und Geschäftskunden.

Kalendertage werden anhand des Datums des Zugangs der Absage und des vereinbarten Aufnahmetags in dessen Ortszeit bestimmt; Aufnahmetag = Tag 0.

Auftrag Abstand zum Aufnahmetag Honorarobergrenze
Hochzeit ab 181 Tagen 0 %
Hochzeit 91–180 Tage 20 %
Hochzeit 31–90 Tage 30 %
Hochzeit 11–30 Tage 50 %
Hochzeit 0–10 Tage / Nichterscheinen 100 %
Sonstiges Shooting in Wien ab 8 Tagen 50 %
Sonstiges Shooting in Wien 0–7 Tage / Nichterscheinen 100 %
Sonstiges Shooting außerhalb Wiens ab 15 Tagen 50 %
Sonstiges Shooting außerhalb Wiens 0–14 Tage / Nichterscheinen 100 %

Für ein Shooting in Wien ab 11 Kalendertagen, außerhalb Wiens ab 20 Kalendertagen vor dem Termin ist eine einmalige einvernehmliche Verschiebung ohne eigenes Umbuchungshonorar möglich, wenn ein Ersatztermin verfügbar ist. Unvermeidbare konkrete Mehrkosten werden vor der Zustimmung ausgewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Weitere Verschiebungen bedürfen einer Einigung; keine automatische zweite Stornogebühr.

Bei Krankheit, Reiseverspätung oder vergleichbaren unvorhergesehenen persönlichen Umständen bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin. Kommt eine solche Lösung nicht zustande und wird endgültig abgesagt, sinkt die Honorarobergrenze auf den niedrigeren Wert aus regulärer Stufe und 30 %. Die Anspruchsbegrenzung und Fremdkostenregel der Ziffer 5 bleiben bestehen. Zur Klärung werden nur erforderliche und verhältnismäßige Angaben verlangt, keine routinemäßige Offenlegung medizinischer Diagnosen.

7. Ausfall, Verspätung und Schutz der Beteiligten

Bei Verspätung des Kunden kann der vereinbarte Endzeitpunkt bestehen bleiben, wenn eine Verlängerung organisatorisch nicht möglich ist. Vergütungsfolgen richten sich nach der tatsächlichen Ursache und den gesetzlichen Anrechnungen. Bei Belästigung, Gefährdung oder gravierender Missachtung vereinbarter Grenzen darf der Fotograf die Arbeit nach angemessener Warnung, bei unmittelbarer Gefahr auch sofort, unterbrechen oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Daraus folgt kein automatischer Verfall aller Zahlungen.

Kann der Fotograf eine Leistung nicht erbringen, wird eine zumutbare Alternative angeboten, soweit möglich. Ein Ersatztermin bedarf der Zustimmung des Kunden. Entfällt die geschuldete Leistung ohne entsprechende Ersatzvereinbarung und ohne Zahlungsanspruch, werden darauf entfallende Zahlungen zurückerstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden, einschließlich berechtigter Schadenersatzansprüche, bleiben bestehen.

8. Lieferung, Nutzungsrechte und Eigenwerbung

Lieferung und Abnahme richten sich nach dem Angebot. Für Verbraucher wird keine kurze Ausschlussfrist für versteckte Mängel vereinbart. Eine zusätzliche Archivierung oder Wiederherstellung wird nur geschuldet, soweit dies vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist; der Kunde sollte gelieferte Dateien sichern.

Das Angebot legt Nutzungszweck, Medien, Gebiet, Dauer, Exklusivität und gegebenenfalls Weitergabe an konkret benannte Dritte fest. Fehlen Angaben, bestimmt sich der Umfang nach dem erkennbar vereinbarten Vertragszweck; eine Businessproduktion wird nicht durch eine versteckte Privatnutzungsklausel entwertet. Soweit vereinbart, beginnt die Nutzung nach Zahlung der hierfür fälligen Vergütung. Bereits berechtigt eingeräumte Nutzungen fallen nicht ohne rechtliche Grundlage rückwirkend weg.

KI-Training, TDM, KI-Referenznutzung und KI-Bearbeitung gehören ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zur erteilten Lizenz. Zwingende gesetzliche Nutzungserlaubnisse bleiben unberührt. Bearbeitungen, Credits und zulässige Einschaltung technischer Dienstleister werden im Angebot festgelegt; ansonsten gilt der vereinbarte Nutzungszweck. Keine eigenständige Weiterlizenzierung ohne Erlaubnis. Der gesetzlich zulässige Weiterverkauf körperlicher Exemplare bleibt unberührt.

Der Fotograf erhält durch diese AGB keine pauschale Einwilligung des Kunden oder abgebildeter Personen zur Eigenwerbung. Portfolio-, Website- oder Social-Media-Veröffentlichungen setzen eine dafür tragfähige gesonderte Rechte- und Datenschutzgrundlage voraus.

9. Gewährleistung, Haftung und Recht

Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte gelten. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Ausschluss für Personenschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und keine Verkürzung zwingender Verbraucherrechte. Bei externen Leistungen wird die gesetzliche Verantwortung des Fotografen für seine Erfüllungsgehilfen nicht pauschal ausgeschlossen.

Es gilt österreichisches Recht. Zwingender Verbraucherschutz des sonst nach den einschlägigen Kollisionsregeln anwendbaren Rechts bleibt unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Änderungen bedürfen einer Vereinbarung; Erklärungen per E-Mail genügen, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt. Gesetzliche formfreie Erklärungsrechte werden dadurch nicht beschränkt.

C. Workshops

1. Anbieter, Buchung und Leistung

Veranstalter ist Mag.(FH) Sascha van der Werf, Wiedner Hauptstrasse 33, 1040 Wien, Österreich, contact@van-der-werf.com, UID ATU68836307. Die geschäftliche Telefonnummer steht im Angebot vor Ihrer bindenden Buchung.

Ein Vertrag entsteht durch Annahme des individuellen verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsfrist. Eine unverbindliche Anfrage schließt keine Buchung ab. Diese Bedingungen werden vor Bindung übermittelt und vereinbart. Eine nachträgliche Buchungsbestätigung ersetzt fehlende Vorvertragsinformationen nicht.

Das Angebot bestimmt Format (Gruppe oder 1:1), Inhalt, Termin, Dauer, Ort, Sprache, Teilnahmevoraussetzungen, Ausrüstung, enthaltene Leistungen, Gesamtpreis und Zahlungsfrist. Eine Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt einer darauf beruhenden Veranstalterabsage gelten nur, wenn sie vor Buchung konkret genannt wurden. Ohne solche Vereinbarung besteht kein pauschales Recht zur Absage wegen geringer Teilnehmerzahl. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht garantiert; die zugesagten Leistungen werden erbracht.

2. Zahlung und Vorbereitung

Das Teilnahmeentgelt ist grundsätzlich zu 100 % im Voraus zu dem im individuellen Angebot genannten Zeitpunkt fällig; eine abweichende Zahlungsvereinbarung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Die Fälligkeit muss bei kurzfristigen Buchungen tatsächlich erfüllbar sein. Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal richten sich nach dem Angebot; keine Barzahlung. Die Vorauszahlung wird bei Rücktritt, berechtigter Rückabwicklung oder Storno nach den jeweils geltenden Regeln abgerechnet, nicht pauschal einbehalten. Bei Nichtzahlung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich erforderlicher Nachfrist, statt einer automatischen kostenpflichtigen Stornierung 14 Tage vor dem Termin.

Zwingende gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

3. Gesetzlicher Rücktritt

Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, erhalten Sie die passende Verbraucherinformation und das Musterformular vor Bindung. Dafür fallen keine vertraglichen Stornogebühren an. Wird bei einem konkret terminierten Freizeitworkshop die Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG angewendet, wird dies im Angebot ausdrücklich und für diesen Workshop erläutert. Ein beruflicher Lehrgang oder ein Angebot ohne bestimmten Leistungszeitraum wird nicht allein als „Workshop“ von Rücktrittsrechten ausgenommen. Für zulässigen vorzeitigen Leistungsbeginn und anteiliges Entgelt gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

4. Gemeinsame Regeln für vertragliche Absagen

Die folgenden Stornoregeln gelten gleichermaßen für Privat- und Geschäftskunden.

Eine Absage kann durch eindeutige Nachricht, insbesondere E-Mail, erfolgen. Entscheidend ist ihr Zugang beim Veranstalter. Kalendertage werden anhand des Zugangsdatums und des Veranstaltungstags in dessen Ortszeit berechnet; Veranstaltungstag = Tag 0. Die folgenden Sätze sind Obergrenzen für einen rechtlich begründeten Anspruch, keine automatisch geschuldeten Mindestzahlungen. Sie gelten nicht bei gesetzlichem Rücktritt oder berechtigter Vertragsauflösung wegen einer Pflichtverletzung des Veranstalters.

Der Veranstalter rechnet ersparte Kosten und rechtlich anzurechnende Ersatzbuchungen an, bemüht sich zumutbar um Schadensminderung und erläutert den Anspruch nachvollziehbar. Bereits erbrachte Leistungen und rechtlich geschützter Entgeltausfall können berücksichtigt werden. Der Anspruch hängt von der konkreten Vertragsart ab; Werkvertragsrecht wird nicht pauschal auf Unterricht übertragen. Kunden können fehlenden oder geringeren Anspruch geltend machen. Vorauszahlungen werden angerechnet; feststehende Überzahlungen werden unverzüglich erstattet.

5. Gruppenworkshops

Zugang der Absage vor dem Veranstaltungstag Höchstens vom Teilnahmeentgelt
ab 30 Kalendertagen 0 %
8–29 Kalendertage 50 %
0–7 Kalendertage oder Nichterscheinen 100 %

Berechnungsgrundlage ist das gesamte Teilnahmeentgelt. Normale Kosten für Models, Locations und Organisation sind darin enthalten und werden nicht nochmals gesondert verlangt. Gemeinsame Veranstaltungskosten dürfen nicht mehreren absagenden Teilnehmern jeweils vollständig zugerechnet werden. Verrechnet wird höchstens der niedrigere Betrag aus der Tabellenobergrenze und dem dem konkreten Platz zurechenbaren, nach Anrechnungen verbleibenden Anspruch.

Wird der Platz zu gleichwertigen Bedingungen neu besetzt und der Ausfall damit vollständig gedeckt, entfällt die Stornoforderung. Eine geeignete Ersatzperson kann nach Abstimmung teilnehmen, sofern sie die sachlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt; die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert. Bei teilweiser Deckung reduziert sich die Forderung entsprechend. Eine einvernehmliche Umbuchung auf eine andere Veranstaltung kann vereinbart werden, ist aber kein Anspruch auf einen beliebigen Ersatztermin.

6. Individuelle 1:1-Workshops

Zugang der Absage vor dem Veranstaltungstag Höchstens vom eigenen Honorar
ab 15 Kalendertagen 30 %
8–14 Kalendertage 50 %
0–7 Kalendertage oder Nichterscheinen 100 %

Die Basis ist das ausgewiesene eigene Honorar des abgesagten Teils. Eigenständig bepreiste, bereits ordnungsgemäß abgeschlossene Vorbereitungsleistungen werden separat und ohne Doppelberechnung abgerechnet. Verrechnet wird höchstens der niedrigere Betrag aus Tabellenobergrenze und begründetem Anspruch nach Anrechnungen.

Zusätzlich können vor Bindung separat angebotene und genehmigte Fremdkosten innerhalb des vereinbarten Budgets anfallen, etwa für ein speziell für diesen 1:1-Termin verbindlich gebuchtes Model oder eine Location. Das gilt nur, soweit sie trotz zumutbarer Bemühungen nicht vermieden oder zurückerlangt werden können. Erstattungen werden abgezogen; bereits im eigenen Honorar enthaltene Kosten nicht nochmals verrechnet. Ohne zusätzliche Vereinbarung darf die Gesamtabrechnung aus erbrachten Teilen, Storno und Fremdkosten den vereinbarten Gesamtpreis nicht überschreiten.

Bei Krankheit, Reiseproblemen oder vergleichbaren unvorhergesehenen persönlichen Umständen wird zunächst eine einvernehmliche Umbuchung geprüft. Ist diese nicht möglich und wird abgesagt, beträgt die eigene Honorarobergrenze höchstens den niedrigeren Wert aus regulärer Stufe und 35 %. Die Begrenzung auf den begründeten Anspruch und die Fremdkostenregel bleiben bestehen. Keine pauschale zusätzliche Verrechnung sämtlicher Zahlungs- oder Rückerstattungsgebühren. Medizinische Diagnosen werden nicht routinemäßig verlangt.

7. Änderungen und Absage durch den Veranstalter

Wesentliche Änderungen von Inhalt, Termin oder Ort bedürfen einer Vereinbarung, soweit nicht ein rechtlich zulässiger konkreter Änderungsvorbehalt besteht. Ein Ersatztermin oder Gutschein wird nicht gegen Ihren Willen an die Stelle einer geschuldeten Erstattung gesetzt. Bei endgültiger Absage durch den Veranstalter werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit kein gesetzlicher Zahlungsanspruch besteht. Gesetzliche Schadenersatzrechte bleiben erhalten; eine pauschale Haftungsfreistellung für Reise-/Übernachtungskosten wird nicht vereinbart.

8. Verhalten, Bilder und Sicherheit

Bei verspätetem Erscheinen kann der vereinbarte Endzeitpunkt bestehen bleiben, wenn eine Verlängerung nicht möglich ist. Ob eine verkürzte Teilnahme sinnvoll und sicher möglich ist, wird nach dem tatsächlichen Ablauf beurteilt. Es gibt keine automatische vollständige Gebührenverwirkung allein wegen einer Verspätung von mehr als 30 Minuten; berechtigte Vergütungsansprüche und gesetzliche Anrechnungen bleiben bestehen.

Respekt, vereinbarte persönliche Grenzen und Sicherheitsanweisungen sind einzuhalten. Belästigung, nicht vereinbarte intime Aufnahmen und unerlaubte Veröffentlichung sind untersagt. Bei gravierendem Fehlverhalten kann nach angemessener Warnung, bei akuter Gefahr sofort, eine Teilnahme unterbrochen oder bei rechtlicher Grundlage beendet werden. Daraus folgt keine automatische volle Gebührenstrafe.

Teilnehmende dürfen Aufnahmen nur im vorab mitgeteilten und rechtswirksam vereinbarten Umfang anfertigen und verwenden. Model-Releases, Persönlichkeitsrechte und Rechte anderer Teilnehmender bleiben zu beachten. Aus der Teilnahme folgt weder eine unbeschränkte kommerzielle Bildlizenz noch eine Einwilligung in Werbeaufnahmen durch den Veranstalter. Eine solche Einwilligung wird gegebenenfalls gesondert und freiwillig eingeholt. KI-Verwendung fremder geschützter Bilder oder personenbezogener Aufnahmen benötigt eine entsprechende Berechtigung; die allgemeine Workshopteilnahme erteilt sie nicht.

9. Gesetzliche Rechte und Recht

Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Verbraucherrechte bleiben bestehen. Keine pauschale Teilnahme „auf eigene Gefahr“ schließt gesetzliche Verantwortung des Veranstalters aus. Österreichisches Recht gilt unter Wahrung zwingenden Verbraucherschutzes des nach Kollisionsrecht sonst anwendbaren Rechts. Zuständigkeiten richten sich nach Gesetz. E-Mail genügt für vertragliche Mitteilungen, sofern das Gesetz keine strengere Form verlangt; formfreie gesetzliche Erklärungsrechte bleiben unberührt.

D. Kunst, Prints und Editionen

1. Anbieter und Abschluss

Verkäufer ist Mag.(FH) Sascha van der Werf, Wiedner Hauptstrasse 33, 1040 Wien, Österreich, contact@van-der-werf.com, UID ATU68836307. Die geschäftliche Telefonnummer und erforderliche weitere Vorvertragsinformationen werden im individuellen Angebot vor Bindung bereitgestellt.

Die Präsentation eines Kunstwerks auf der Website lädt zu einer unverbindlichen Anfrage ein. Der Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme eines verbindlichen individuellen Angebots zustande. Diese Bedingungen werden vor Vertragsabschluss vereinbart. Maßgeblich sind die im Angebot beschriebenen Eigenschaften, Rechte und Leistungen.

2. Produktbeschreibung und Editionen

Das Angebot nennt Werk/Motiv, Maße, Material, Druck-/Herstellungsverfahren, Ausführung und etwaige Rahmung, Preis, Steuern, Versandkosten, Lieferfrist, Zahlungsplan sowie gegebenenfalls Signatur und Zertifikat. Raum- und Print-Mockups sind als illustrative Darstellung gekennzeichnet. Sie begründen keine Zusage abgebildeter Möbel oder Rahmen, die nicht im Lieferumfang genannt sind. Verbindliche Beschaffenheitsangaben und gesetzlich relevante öffentliche Aussagen werden nicht durch einen allgemeinen Mockup-Hinweis aufgehoben.

Limited Editions: Das Werk wird nach Bestellung in einer verbindlich festgelegten, nummerierten Auflage hergestellt. Das Angebot bezeichnet die für das konkrete Werk verbindliche Auflagenhöhe und deren Bezug auf Format, Material und Varianten. Das Exemplar wird nummeriert. Etwaige Artist Proofs oder andere Sonderexemplare sowie Signatur und Zertifikat werden im Angebot ausdrücklich beschrieben, soweit sie Bestandteil des Angebots sind. Eine zugesagte Auflagenbegrenzung wird nicht durch später stillschweigend eingeführte gleichartige Varianten umgangen. Eine bestimmte Wertsteigerung oder Wiederverkaufsmöglichkeit wird nicht garantiert.

Open Editions: Das Werk wird nach Bestellung hergestellt; es wird keine zahlenmäßig begrenzte Auflage zugesagt. Varianten, Signatur oder besondere Ausführung gelten nur, wenn im konkreten Angebot enthalten. „Open“ mindert die zugesagten Qualitäts- und Gewährleistungsrechte nicht.

3. Preis, Herstellung und Zahlung

Verbraucher erhalten vor Bindung den Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und der zusätzlich zu zahlenden Lieferkosten. Einfuhren in Drittländer und etwaige dortige Abgaben werden für den tatsächlichen Liefermarkt konkret erläutert; keine überraschenden unbegrenzten Zusatzkosten. Zahlung erfolgt nach Angebot per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal, nicht bar. Zahlungsplan und Herstellungsbeginn werden im individuellen Angebot festgelegt. Höhe, Fälligkeit und Funktion einer Anzahlung werden ausdrücklich vereinbart. Herstellung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt; gesetzliche Rücktrittsrechte werden dadurch allein nicht ausgeschlossen.

4. Lieferung und Transportschäden

Lieferort, Versandart und Lieferfrist stehen im Angebot. Bei Verbraucherversand richtet sich der Gefahrübergang nach § 7b KSchG; grundsätzlich geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Verbraucher oder seinen bezeichneten Dritten über. Die gesetzliche Ausnahme für einen eigenständig beauftragten, nicht vom Verkäufer vorgeschlagenen Beförderer bleibt bestehen.

Bitte melden Sie erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah und dokumentieren Sie diese, soweit zumutbar. Eine versäumte sofortige Meldung beseitigt keine zwingenden Verbraucherrechte. Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Rechte und gegebenenfalls erforderliche Nachfristen.

5. Gesetzlicher Rücktritt und echte Personalisierung

Bei erfassten Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäften erhalten Verbraucher die passende Rücktrittsinformation und das Musterformular. Kunstcharakter, limitierte Auflage oder Herstellung erst nach Bestellung schließen das Rücktrittsrecht nicht automatisch aus.

Soll ein Werk nach rechtlich relevanten individuellen Kundenspezifikationen hergestellt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, werden die konkreten Merkmale und eine tatsächlich anwendbare Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG vor Bindung im Angebot erläutert. Eine bloße Auswahl aus Standardmotiven, üblichen Größen oder Standardmaterialien wird nicht pauschal als ausreichende Personalisierung behandelt. Ohne tragfähige Ausnahme gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht.

Für Standardprints gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht, soweit anwendbar. Bei bestehendem Rücktrittsrecht regelt die gesonderte Information Frist, Rücksendung und Erstattung. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nur, wenn Sie darüber vor Ihrer bindenden Erklärung rechtlich wirksam informiert wurden. Bei üblicherweise nicht postalisch rücksendbarer Ware wird auch die erforderliche Kostenhöhe oder eine gesetzlich geeignete Schätzung vor Bindung mitgeteilt. Keine Wiedereinlagerungs-, Produktions- oder Stornopauschale wird auf gesetzlichen Rücktritt aufgeschlagen.

6. Vertragliche Aufhebung außerhalb gesetzlicher Rücktrittsrechte

Eine zusätzliche freiwillige Aufhebung kann vereinbart werden. Bereits hergestellte personalisierte Ware und verbindliche Fertigungskosten können dabei wirtschaftlich berücksichtigt werden, soweit ein rechtlicher Anspruch besteht. Es gilt keine automatische, vom Leistungsstand unabhängige 100-%-Stornogebühr. Für einen konkreten Aufhebungsvergleich werden Leistungsstand, Ersparnisse und verbleibender Anspruch offengelegt. Ohne Vereinbarung einer Aufhebung bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bestehen.

7. Gewährleistung und Informationen

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vollständig erhalten. Bei Verbraucherkäufen körperlicher Waren gilt insbesondere das VGG; dies umfasst auch erst nach Vertragsschluss herzustellende Waren. Bei Vertragswidrigkeit bestehen zunächst die gesetzlichen Rechte auf Verbesserung oder Austausch und unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Preisminderung oder Vertragsauflösung. Eine echte Einzelanfertigung kann die tatsächliche Art der Abhilfe beeinflussen, beseitigt die Gewährleistung aber nicht.

Für die nach dem 30.09.2026 erfassten Verträge wird bei Verbesserung die einmalige gesetzliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist um ein Jahr nach Maßgabe des § 10 Abs. 2a VGG beachtet. Die erforderliche Information zur Wahl der Abhilfe und zur Verlängerung wird vor der entsprechenden Abhilfe erteilt. Die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung wird vor Verbraucherbindung gesondert hervorgehoben bereitgestellt; ein AGB-Satz ersetzt sie nicht. Eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie wird nur zugesagt, wenn sie ausdrücklich angeboten wird.

8. Eigentum und Urheberrechte

Das Eigentum am körperlichen Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des für dieses Werk vereinbarten Kaufpreises vorbehalten. Gesetzliche Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Der Erwerb eines Prints oder Originals überträgt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Rechte zur Vervielfältigung, kommerziellen Nutzung, Onlineveröffentlichung, Bearbeitung, KI-Referenzverwendung oder zum KI-Training. Gesetzliche Nutzungserlaubnisse und rechtlich zulässige Weiterveräußerung des körperlichen Werks bleiben unberührt.

9. Recht und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Österreichisches Recht wird unter Wahrung zwingender Verbraucherrechte des sonst kollisionsrechtlich anwendbaren Rechts vereinbart. Die gerichtliche Zuständigkeit folgt den gesetzlichen Vorschriften. Rechte aus berechtigtem Rücktritt, Gewährleistung und Schadenersatz werden durch diese Bedingungen nicht pauschal ausgeschlossen.

E. Informationen zum gesetzlichen Rücktritt

Bei einem erfassten Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft können Verbraucher grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss; bei Waren grundsätzlich mit Erhalt durch Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten, der nicht Beförderer ist. Bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung mit getrennter Lieferung beginnt sie mit Erhalt der letzten Ware, bei Teilsendungen mit Erhalt des letzten Teilstücks. Bei regelmäßiger Warenlieferung über einen festgelegten Zeitraum beginnt sie mit Erhalt der ersten Ware. Die konkrete, vor Bindung bereitgestellte Belehrung berücksichtigt den tatsächlichen Vertrag. Fehlende gesetzlich erforderliche Rücktrittsinformation kann die Frist gesetzlich verlängern.

Erklären Sie Ihren Rücktritt eindeutig an Mag.(FH) Sascha van der Werf, Wiedner Hauptstrasse 33, 1040 Wien, Österreich, contact@van-der-werf.com, etwa per E-Mail oder Brief. Das Musterformular in Abschnitt F ist freiwillig verwendbar; eine Unterschrift ist bei einer E-Mail-Erklärung keine Voraussetzung. Die rechtzeitige Absendung der Erklärung wahrt die Frist.

Bei Rücktritt erstatte ich die erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang Ihrer Erklärung. Bei Waren umfasst dies die Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung, nicht Mehrkosten einer von Ihnen gewählten teureren Versandart. Grundsätzlich verwende ich dasselbe Zahlungsmittel; eine ausdrücklich vereinbarte andere Art darf Ihnen keine Kosten verursachen. Bei Waren darf ich bis zum Rückerhalt oder Ihrem Rücksendenachweis warten, je nachdem, was zuerst eintritt, außer ich habe die Abholung angeboten.

Waren sind spätestens binnen 14 Tagen ab Erklärung zurückzusenden oder zu übergeben; rechtzeitiges Absenden genügt. Die konkrete Rücksendeanschrift wird vor Bindung mitgeteilt. Sie tragen die unmittelbaren Rücksendekosten nur bei rechtlich wirksamer vorheriger Information; für gewöhnlich nicht postalisch rücksendbare Waren wird die erforderliche Kostenhöhe oder geeignete Schätzung angegeben. Für Wertverlust haften Sie nur bei einem Umgang über die notwendige Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinaus und bei erfüllten gesetzlichen Informationspflichten.

Bei Dienstleistungen kann nach Ihrem ausdrücklichen Verlangen eines Beginns innerhalb der Rücktrittsfrist und ordnungsgemäßer Belehrung ein verhältnismäßiger Betrag für bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen geschuldet sein. Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Recht erst bei vollständiger Erbringung und Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ausdrücklicher vorheriger Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis des Rechtsverlusts. Solche Erklärungen werden gesondert eingeholt. Eine Anzahlung allein ersetzt sie nicht.

Ausnahmen, insbesondere tatsächlich kundenspezifische Waren oder Freizeitdienstleistungen an einem bestimmten Termin nach § 18 FAGG, werden vor Bindung konkret erläutert. Ein Kunstwerk, ein On-Demand-Print oder die Bezeichnung „Workshop“ begründet für sich keinen Ausschluss. Unabhängige Rechte bei Mängeln, Leistungsstörungen oder Pflichtverletzungen bleiben bestehen.

F. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Mag.(FH) Sascha van der Werf, Wiedner Hauptstrasse 33, 1040 Wien, Österreich; contact@van-der-werf.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):


Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):


Datum: _________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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